Beiträge
Die Mittel für die Ausgaben der Unfallkasse (Gesamtbedarf) werden durch jährliche Beiträge der Unternehmen aufgebracht. Die Beiträge müssen den Bedarf des Geschäftsjahres einschließlich der zur Bereithaltung der Betriebsmittel und des Verwaltungsvermögens nötigen Beträge decken.
Beitragsmaßstab
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Versicherten oder den Arbeitsentgelten. In welcher Umlagegruppe welcher Beitragsmaßstab Anwendung findet ist in der Satzung der UKS geregelt.
Mindestbeitrag
In der Satzung der UKS ist auch festgelegt, dass die Vertreterversammlung einen Mindestbeitrag festsetzen kann. Von dieser Möglichkeit wurde seit dem Haushaltsjahr 2007 in der Form Gebrauch gemacht, dass für alle Mitgliedsunternehmen – ausgenommen sind lediglich private Haushalte – ein einheitlicher Mindestbeitrag von 75,00 Euro erhoben wird.