Versicherungsschutz

Unser oberster gesetzlicher Auftrag nach 7.Sozialgesetzbuch (SGB VII) lautet: Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle möglichst zu verhüten und Berufskrankheiten entgegenzuwirken (Prävention). Trotz aller Maßnahmen ist das nicht immer möglich.

Die Unfallkasse Saarland bietet einen weitreichenden Schutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.

Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.

Wegeunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Ausbildungsstätte erleiden. Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert. Versichert sind allerdings auch Wege, die zum Beispiel nötig werden:

  • um Kinder für die Dauer der beruflichen Tätigkeit unterzubringen
  • bei Fahrgemeinschaften
  • bei Umleitungen
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann

Berufskrankheiten haben ihre Ursache in der beruflichen Tätigkeit. Um versicherungstechnisch anerkannt zu werden, muss sie auf der offiziellen Liste der Berufskrankheiten stehen. Diese Liste wird von der Bundesregierung erstellt und fortlaufend durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergänzt.

Hier sind die Erkrankungen aufgeführt, bei denen wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass

  • die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird
  • bestimmte Personengruppen in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung diesen Einwirkungen ausgesetzt sind