Haushaltshilfen
Die Unfallkasse Saarland versichert private Haushaltshilfen. Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen wie Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen, Erwachsenenbetreuer sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert..
Für den Versicherungsschutz ist eine Anmeldung erforderlich.
Verdient eine Haushaltshilfe in einem Haushalt 556 Euro (Minijobgrenze 2025) oder weniger im Monat, ist dies ein Minijob. Die Anmeldung und Unfallversicherung erfolgt über die Minijob-Zentrale über das Haushaltsscheckverfahren.
Sollten Sie zum Haushaltsscheckverfahren, zu den Vorteilen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder zu anderen Punkten von Minijobs Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Minijobzentrale. Das Service-Center der Minijobzentrale können Sie von montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefon-Nr. +49 355 2902-70799 erreichen. Ausführliche Informationen und Tipps erhalten Sie auch im Internet unter www.minijob-zentrale.de.
Liegt keine geringfügige Beschäftigung vor, melden Sie Ihre Haushaltshilfe zur Unfallversicherung bei uns an. Nach der Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis erhalten Sie ein Beitragsbescheid, der zugleich eine Mitgliedsbescheinigung beinhaltet. Der Beitrag ist nach Erhalt des Beitragsbescheides an uns zu entrichten. Für das Kalenderjahr 2025 beträgt der Beitrag 60,-€ je Versicherte Person.