UV Meldeverfahren
So übermitteln Sie den digitalen Lohnnachweis
Der elektronisch übermittelte digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für die Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit ihm melden Sie oder eine von Ihnen beauftragte dritte Stelle (z. B. Ihre Steuerberatung) die vertraglich vereinbarten Soll-Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Angestellten über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal an uns.
Private Haushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Beitragsberechnung erfolgt für Minijobbeschäftigungsverhältnisse im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Knappschaft-Bahn-See.
Lediglich Nutzer von Entgelt-Abrechnungsprogrammen benötigen die von der Unfallkasse Saarland mit dem Beitragsbescheid versandten Zugangsdaten, um einmalig den Abgleich der Stammdaten durchzuführen.
Mit der Rückmeldung der Daten wird ein Merkmal übermittelt, das besagt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.