Soziales Entschädigungsrecht

Seit dem 01.01.2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) in Kraft. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Versorgung mit Hilfsmitteln für

  • (zivile) Opfer von Gewalttaten
  • Beschädigte durch nachträgliche Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
  • Personen mit Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Personen nach dem Unterbringungsgesetz
  • Personen nach dem Gesetz über Hilfsmaßnahmen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden

Die Unfallkassen sind seit diesem Zeitpunkt für die Übernahmen der Hilfsmittelversorgung im Rahmen der Krankenbehandlung zuständig.