Gefährdungsbeurteilung - GEDOKU
Gefährdungsbeurteilungen mit der Software GEDOKU
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Dabei muss der Arbeitgeber die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen. Den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie deren Ergebnisse muss er anschließend angemessen dokumentieren.
Diese (Gefährdungs-) Beurteilung stellt somit das zentrale Element für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dar.
In der Praxis stellt die angemessene und rechtssichere Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung die Unternehmer nicht selten vor eine Herausforderung. Die Unfallkasse Saarland unterstützt daher ihre Mitgliedsunternehmen bei der Durchführung durch die kostenlose Bereitstellung der Software GEDOKU.