Sicher im Schulalltag
Ob Grundschule, weiterführende Schule oder Berufsschule: Alle Schülerinnen und Schüler stehen während des Besuchs einer allgemein- oder berufsbildenden Schule unter dem Versicherungsschutz der Unfallkasse Saarland.
Der Versicherungsschutz der Schülerunfallversicherung greift während des gesamten Unterrichts, in den Pausen sowie während der Betreuung vor und nach dem Unterricht. Auch auf von der Schule organisierten Veranstaltungen sind Ihre Kinder geschützt, zum Beispiel bei Klassenfahrten oder Schulausflügen – und bei Auslandsaufenthalten. Voraussetzung ist, dass die Schule für die inhaltliche Gestaltung, Leitung und Aufsicht verantwortlich ist. Der Versicherungsschutz schließt den direkten Schul- und Nachhauseweg ebenfalls mit ein.
Studierende
Ob Uni, Fachhochschule oder Hochschule: Beim Unfallversicherungsschutz machen wir keine Unterschiede. Unser Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren und Kursen. Er erstreckt sich zudem auf sonstige von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie etwa die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder auf Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung. Auch die direkten Wege zu und von der Hochschule stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kinder in Tageseinrichtungen
Egal ob Kindertagesstätte, Krippen, Horte oder anerkannte Tagesmütter, bzw. –väter.
Die Kinder sind während des gesamten Zeitraums der Betreuung versichert, also etwa beim Spielen, Essen und Trinken oder Schlafen. Dies gilt ebenfalls bei Ausflügen oder dem gemeinsamen Besuch von offiziellen Veranstaltungen, die von der Kita organisiert worden sind. Unser Unfallversicherungsschutz greift auch auf dem Weg von und zu der Betreuung.