Selbstverwaltung der Unfallkasse Saarland
Die Unfallkasse Saarland ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgeübt. Der Versicherungsträger erfüllt im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für ihn maßgebenden Rechts seine Aufgaben in eigener Verantwortung.
Selbstverwaltungsorgane
Aus den Reihen der Vertretung der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden die Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand gebildet. Die Geschäftsführerin der Unfallkasse Saarland gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an.
Vorsitz in den Organen
Die Selbstverwaltungsorgane wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/ einen stellvertretenden Vorsitzenden. Gehört die Vorsitzende, bzw. der Vorsitzende der Gruppe der Versicherten an, so muss die Stellvertreterin oder der der Stellvertreter der Gruppe der Arbeitgeber/innen angehören und umgekehrt. Der Vorsitz in den Selbstverwaltungsorganen wechselt zwischen der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit Ablauf der ersten Hälfte der Wahlperiode nach Amtsantritt.
Wahrnehmung der Aufgaben der UKS
Die Vertreterversammlung und der Vorstand nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben der UKS ehrenamtlich wahr. Die Geschäftsführerin führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte.
