Die Unfallkasse Saarland

Die Unfallkasse Saarland (UKS) ist die gesetzliche Unfallversicherung für das Saarland. Menschen sind automatisch bei uns versichert, sobald sie in den Kreisen, Städten, Gemeinden, Ämtern und deren Unternehmen arbeiten oder hier ausgebildet werden.

Ebenso genießen Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Haushaltshilfen in Privathaushalten und Menschen, die privat eine angehörige Person pflegen sowie weitere Personengruppen den Versicherungsschutz der UKS.

Unsere Aufgaben

Wir unterstützen die Unternehmen und Bildungseinrichtungen, für die wir zuständig sind, 

  • bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch vielfältige Präventionsprojekte
  • durch Beratung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Wir helfen, wenn doch etwas passiert

  • durch Versicherungsschutz bei der Arbeit, im Ehrenamt und bei Hilfeleistung, in Kita, Schule und Hochschule

Unsere Leistungen

Sollte doch ein Unfall passieren oder eine Berufskrankheit auftreten, helfen wir, indem wir

  • Ihre Gesundheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen
  • Ihnen helfen, in Ihren Beruf zurückzukehren
  • gegebenenfalls Ihre häusliche Umgebung an die neuen Bedürfnisse anpassen
  • Sie oder Ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen

Unsere Rechtsstellung

Die UKS ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgeübt. Selbstverwaltungsorgane der UKS sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.

Die UKS in Zahlen

Mit unserem Jahresbericht informieren wir Mitglieder, Versicherte und andere Interessierte mit Zahlen, Daten und Fakten über

  • Aufgaben der UKS
  • Mitgliedsbetriebe
  • Selbstverwaltung (Vertreterversammlung, Vorstand und Ausschüsse)
  • Unfallgeschehen/Berufskrankheiten
  • Rentengeschehen
  • Sozialgerichtsstatistik
  • Finanzen
  • Präventionsmaßnahmen
UKS Jahresbericht 2024

Unsere Satzung

Unsere Satzung beinhaltet u.a. die Rechtsgrundlagen der Unfallkasse Saarland, Aussagen zu ihrer Organisation, zu den Entschädigungsleistungen und zu ihrer Finanzierung. Darüber hinaus werden die Unternehmerpflichten sowie die Grundsätze der Prävention beschrieben.

Satzung der UKS

Selbstverwaltung und Geschäftsführung

Die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppen in die Vertreterversammlung getrennt auf Grund von Vorschlagslisten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Vertreterversammlung wählen auf Grund von Vorschlagslisten getrennt die Vertreterinnen und Vertreter ihrer Gruppe in den Vorstand.

Die Vertreterversammlung und der Vorstand nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben der UKS ehrenamtlich wahr. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte.

Die Vertreterversammlung besteht aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten können bis zu 3 Beauftragte einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber/innen bis zu 3 Beauftragte einer Vereinigung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder deren Verbänden angehören.

Gruppe der Arbeitgeber/innen Gruppe der Versicherten
Dr. Carolin Lehberger
Regionalverband Saarbrücken
Fatima Grell
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Hermann-Josef Schmidt
Beauftragter
Gabriele Bretz
Kita Wadgassen
Anne Yliniva-Hoffmann
Gemeinde Überherrn
Christian Umlauf
ver.di Bezirk Region Saar-Trier
Markus Fuchs
Gemeinde Schiffweiler
Detlef Köberling
Freiw. Feuerwehren Saarland
Helmut Harth
Gemeinde Losheim
Rainer Laschet
Gemeinde Bous
Daniela Schlegel-Friedrich
Landkreis Merzig-Wadern
Heike Hagenau
Stiftung saarl. Kulturbesitz
Sascha Grimm
Landeshauptstadt Saarbrücken
Susanne Schäfer
Entsorgungsverband Saar
Kristina Kulzer-Weber
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Sabine Stein
Klinikum Saarbrücken
Alexander Szliska
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Thomas Klein
Landkreis Merzig-Wadern
Jutta Krüger
Ministerium für Bildung und Kultur
Alexander Schmitt
Stadt Lebach

Vorsitzende der Vertreterversammlung

Der Vorstand besteht aus je 5 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Von der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter dem Vorstand angehören.

 

Gruppe der Arbeitgeber/innen Gruppe der Versicherten
Frank John
Saarpfalz-Kreis
Alfred Schneider
Beauftragter
Sören Meng
Landkreis Neunkirchen
Matthias Schillo
Universitätsklinik Homburg
Hans-Joachim Neumeyer
Schwalbach
Claudia Collmar
Landesbetrieb für Straßenbau
Stephan Rausch
Oberthal
Joachim Moser
Landeshauptstadt Saarbrücken
Michael Schwarz
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Thorsten Dörr
Entsorgungsverband Saar

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland eine hauptamtliche Geschäftsführerin. 

Aufgaben der Geschäftsführerin:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes.
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
  • Dienstvorgesetzte des Personals.

Die Geschäftsführerin und Ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.