Die Unfallkasse Saarland
Die Unfallkasse Saarland (UKS) ist die gesetzliche Unfallversicherung für das Saarland. Menschen sind automatisch bei uns versichert, sobald sie in den Kreisen, Städten, Gemeinden, Ämtern und deren Unternehmen arbeiten oder hier ausgebildet werden.
Ebenso genießen Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Haushaltshilfen in Privathaushalten und Menschen, die privat eine angehörige Person pflegen sowie weitere Personengruppen den Versicherungsschutz der UKS.
Unsere Aufgaben
Wir unterstützen die Unternehmen und Bildungseinrichtungen, für die wir zuständig sind,
- bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch vielfältige Präventionsprojekte
- durch Beratung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Wir helfen, wenn doch etwas passiert
- durch Versicherungsschutz bei der Arbeit, im Ehrenamt und bei Hilfeleistung, in Kita, Schule und Hochschule
Unsere Leistungen
Sollte doch ein Unfall passieren oder eine Berufskrankheit auftreten, helfen wir, indem wir
- Ihre Gesundheit mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen
- Ihnen helfen, in Ihren Beruf zurückzukehren
- gegebenenfalls Ihre häusliche Umgebung an die neuen Bedürfnisse anpassen
- Sie oder Ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entschädigen
Unsere Rechtsstellung
Die UKS ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgeübt. Selbstverwaltungsorgane der UKS sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Die UKS in Zahlen
Mit unserem Jahresbericht informieren wir Mitglieder, Versicherte und andere Interessierte mit Zahlen, Daten und Fakten über
- Aufgaben der UKS
- Mitgliedsbetriebe
- Selbstverwaltung (Vertreterversammlung, Vorstand und Ausschüsse)
- Unfallgeschehen/Berufskrankheiten
- Rentengeschehen
- Sozialgerichtsstatistik
- Finanzen
- Präventionsmaßnahmen
Unsere Satzung
Unsere Satzung beinhaltet u.a. die Rechtsgrundlagen der Unfallkasse Saarland, Aussagen zu ihrer Organisation, zu den Entschädigungsleistungen und zu ihrer Finanzierung. Darüber hinaus werden die Unternehmerpflichten sowie die Grundsätze der Prävention beschrieben.
Selbstverwaltung und Geschäftsführung
Die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wählen die Vertreter ihrer Gruppen in die Vertreterversammlung getrennt auf Grund von Vorschlagslisten. Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Vertreterversammlung wählen auf Grund von Vorschlagslisten getrennt die Vertreterinnen und Vertreter ihrer Gruppe in den Vorstand.
Die Vertreterversammlung und der Vorstand nehmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben der UKS ehrenamtlich wahr. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte.
Die Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus je 10 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Als Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten können bis zu 3 Beauftragte einer Gewerkschaft oder einer sonstigen Arbeitnehmervereinigung, als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber/innen bis zu 3 Beauftragte einer Vereinigung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern oder deren Verbänden angehören.
| Gruppe der Arbeitgeber/innen | Gruppe der Versicherten |
|---|---|
|
Dr. Carolin Lehberger Regionalverband Saarbrücken |
Fatima Grell Ministerium für Inneres, Bauen und Sport |
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Hermann-Josef Schmidt Beauftragter |
Gabriele Bretz Kita Wadgassen |
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Anne Yliniva-Hoffmann Gemeinde Überherrn |
Christian Umlauf ver.di Bezirk Region Saar-Trier |
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Markus Fuchs Gemeinde Schiffweiler |
Detlef Köberling Freiw. Feuerwehren Saarland |
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Helmut Harth Gemeinde Losheim |
Rainer Laschet Gemeinde Bous |
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Daniela Schlegel-Friedrich Landkreis Merzig-Wadern |
Heike Hagenau Stiftung saarl. Kulturbesitz |
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Sascha Grimm Landeshauptstadt Saarbrücken |
Susanne Schäfer Entsorgungsverband Saar |
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Kristina Kulzer-Weber Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft |
Sabine Stein Klinikum Saarbrücken |
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Alexander Szliska Ministerium für Inneres, Bauen und Sport |
Thomas Klein Landkreis Merzig-Wadern |
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Jutta Krüger Ministerium für Bildung und Kultur |
Alexander Schmitt Stadt Lebach |
Vorsitzende der Vertreterversammlung

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus je 5 Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Von der Gruppe der Versicherten und der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jeweils eine Beauftragte oder ein Beauftragter dem Vorstand angehören.
| Gruppe der Arbeitgeber/innen | Gruppe der Versicherten |
|---|---|
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Frank John Saarpfalz-Kreis |
Alfred Schneider Beauftragter |
|
Sören Meng Landkreis Neunkirchen |
Matthias Schillo Universitätsklinik Homburg |
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Hans-Joachim Neumeyer Schwalbach |
Claudia Collmar Landesbetrieb für Straßenbau |
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Stephan Rausch Oberthal |
Joachim Moser Landeshauptstadt Saarbrücken |
|
Michael Schwarz Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft |
Thorsten Dörr Entsorgungsverband Saar |


Die Geschäftsführung

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse Saarland eine hauptamtliche Geschäftsführerin.
Aufgaben der Geschäftsführerin:
- beratendes Mitglied des Vorstandes.
- hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte.
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse Saarland.
- Dienstvorgesetzte des Personals.
Die Geschäftsführerin und Ihr Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.