Pflegende Angehörige

Wenn Sie eine Person in häuslicher Umgebung pflegen, sind Sie bei der Unfallkasse Saarland versichert.

Wichtige Vorrausetzung: Sie pflegen als Privatperson und nicht gegen Bezahlung.

Das gilt als häusliche Pflege

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher.
  • Die pflegebedürftige Person wird wöchentlich mindestens zehn Stunden gepflegt.
  • Die wöchentliche Pflegezeit ist auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt.

Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen von pflegerischen Maßnahmen beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Mobilität (z.B. beim ins Bett bringen der pflegebedürftigen Person, bei der Unterstützung beim Laufen oder beim Halten oder Korrigieren einer Sitz-/Liegeposition innerhalb des Wohnbereichs etc.)
  • Selbstversorgung (z.B. während des Waschens, Duschens oder Badens der pflegebedürftigen Person, der mundgerechten Zubereitung der Nahrung, Hilfen beim Essen und Trinken, dem An- und Auskleiden der pflegebedürftigen Person, Hilfen beim Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls etc.)
  • Hilfen bei der Haushaltsführung (Einkaufen für den täglichen Bedarf, Zubereitung einfacher Mahlzeiten, Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Wäschepflege etc.)
  • Wegeunfälle, d.h. Unfälle auf dem Weg zum oder vom Ort der Pflegetätigkeit.

Außerhäusliche Aktivitäten, die die Pflegeperson mit der zu pflegenden Person unternimmt (z.B. Theaterbesuche, der Besuch von religiösen oder sportlichen Veranstaltungen etc.) stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.