Ehrenamtliche, Hilfeleistende und Blut- und Organspender

Hilfe für Helfende

Menschen, die sich für andere einsetzen, sind bei uns versichert. Das gilt für die Ausübung eines Ehrenamts, aber auch, wenn Sie privat bei Unfällen oder in anderen Notsituationen helfen, Blut spenden oder im Zeugenstand aussagen.

Sofern Sie von der Feuerwehr, der Polizei, der Feuerwehr, der Notfallseelsorge oder den Rettungsdiensten nach einer Hilfeleistung eine Ersthelferkarte erhalten haben: Die Angaben auf der Karte erleichtern es uns, Ihnen schneller Unterstützung zukommen zu lassen, wenn Sie diese benötigen. 

Wer Erste-Hilfe leistet ist dabei versichert. Dieser Schutz ist in der Bevölkerung zu wenig bekannt. Auch sind Ersthelfende einer Extremsituation ausgesetzt, die oft durcheinander und emotional aufwühlend ist. Aufklärung über die Leistungen der Unfallversicherung ist in dieser Situation schlecht möglich. Dafür gibt es die Karte der Ersthelfenden.

  • Sie trägt dazu bei, Menschen unmittelbar nach der Hilfeleistung über ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu informieren.
  • Sie übermittelt die relevanten Informationen des zuständigen Unfallversicherungsträgers schnell und unkompliziert.
  • So kann der zuständige Unfallversicherungsträger schnell von einer Verletzung erfahren und Hilfe anbieten.
  • Die Geschädigten profitieren schneller von den umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Karte ist so groß wie eine Scheckkarte und passt in jede Brieftasche. Auf den Innenseiten verweist sie auf das Internetangebot des zuständigen Unfallversicherungsträgers und deren Unterstützungsangebote. Für das persönliche Gespräch ist auf der Karte die Telefonnummer der Ansprechpersonen in der Unfallkasse vermerkt.

Das Konzept der Karte der Ersthelfenden funktioniert, indem Multiplikatoren eingebunden werden. Auch für sie bringt die Karten viele Vorteile:

  • bessere Vernetzung aller Beteiligten, wie der Unfallversicherung, die Polizei, die Feuerwehr und andere Akteure
  • das Aushändigen der Ersthelferkarte erleichtert die Arbeit am Einsatzort:
    Sie nehmen beim Aushändigen der Karte Kontakt zu den Hilfeleistenden auf, können so besser deren Zustand einschätzen.
  • Sie können über die Karte ihre Wertschätzung für den Einsatz ausdrücken.

Dieser zielgenaue Informationsfluss durch die Karte der Ersthelfenden bietet nicht nur Vorteile für Hilfeleistende, er spart auch Kosten. Denn anders als eine breit angelegte Informationskampagne informieren die Unfallversicherungsträger mithilfe der Karte die hilfeleistende Person gezielt in ihrer unmittelbaren Situation der versicherten Tätigkeit. Sie erhält passgenaue Informationen über ihren gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Moment, zu dem die Personen ihn benötigen – und das zu einem Bruchteil der Kosten einer breit angelegten Informationskampagne.

Die Karte enthält zudem einen Dank an die helfende Person. Denn auch wenn es die gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung gibt, ist es eine Geste der Wertschätzung, sich für den Einsatz zu bedanken.

Multiplikatoren für die Ersthelferkarte können sein:

  • Einsatzkräfte der Feuerwehr
  • Einsatzkräfte der der Polizei
  • Mitarbeitende der Notfallseelsorge
  • Opferschutzbeauftragte
  • weitere Akteure wie Der Weiße Ring

Diese Multiplikatoren können vor Ort die Karte an Betroffene ausgeben. In Berlin ist beispielsweise jeder Rettungswagen mit Ersthelferkarten ausgestattet.

Übergeben wird die Karte von Multiplikatoren, wie der Feuerwehr, Polizei, oder der Not-fallseelsorge nach einer Hilfeleistung. Denn sie treffen Hilfeleistende in der Unfallsituation als Erste an und können einschätzen, ob bei der Person ein Bedarf an Hilfeleistungen (Therapie, Ersatz von Sachschaden, Verletztengeld bei Verdienstausfall) besteht.